Sperrung der Marktgasse in Lorch
2. bis voraussichtl. 24. Mai 2012
BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH / RHEIN
Sperrung der
„MARKTGASSE“ in Lorch
von MITTWOCH, 02.05.2012
bis voraussichtlich DONNERSTAG, 24.05.2012
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 45 Abs. 1, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO
In Zusammenhang mit den Straßensanierungs- und Kanalarbeiten in der Schwalbacher Straße (L3033) müssen auch Schacht- und Kanalarbeiten in der Marktgasse durchge-führt werden.
Hierfür wird von
Mittwoch, 02. Mai 2012
bis voraussichtlich Donnerstag, 24. Mai 2012
die Marktgasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Der MARKT in LORCH ist während der Sperrung nur über die Zufahrten LANGGASSE und KATZENGRABEN - RÖMERBERG zu erreichen.
Die Kreuzung SCHWALBACHER STRASSE / LINDENGASSE ist dann wieder frei und die Lindengasse steht dann als Zubringer zur Langgasse oder Katzengraben in beiden Fahrtrichtungen zusätzlich zur Verfügung.
Die entsprechende Beschilderung geschieht mittels Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Vollsperrungsbaken.
Lorch, den 24.04.2012
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )
Sperrung der
„MARKTGASSE“ in Lorch
von MITTWOCH, 02.05.2012
bis voraussichtlich DONNERSTAG, 24.05.2012
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 45 Abs. 1, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO
In Zusammenhang mit den Straßensanierungs- und Kanalarbeiten in der Schwalbacher Straße (L3033) müssen auch Schacht- und Kanalarbeiten in der Marktgasse durchge-führt werden.
Hierfür wird von
Mittwoch, 02. Mai 2012
bis voraussichtlich Donnerstag, 24. Mai 2012
die Marktgasse für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Der MARKT in LORCH ist während der Sperrung nur über die Zufahrten LANGGASSE und KATZENGRABEN - RÖMERBERG zu erreichen.
Die Kreuzung SCHWALBACHER STRASSE / LINDENGASSE ist dann wieder frei und die Lindengasse steht dann als Zubringer zur Langgasse oder Katzengraben in beiden Fahrtrichtungen zusätzlich zur Verfügung.
Die entsprechende Beschilderung geschieht mittels Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Vollsperrungsbaken.
Lorch, den 24.04.2012
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )

