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Stadt Lorch
Markt 5
65391 Lorch / Rhein
Tel.: 0 67 26 - 18 0
Fax: 0 67 26 - 18 44
eMail: info@lorch-rhein.de

Unterkunft in Lorch

Ankunft:
Tag Monat Jahr
Nächte Zimmer Pers/Zi

Veranstaltungstipp

Weinfest Hilchenfest in Lorch am Rhein
19. - 21. Juli 2013
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Information


News

Aktuelle Informationen des Magistrates der Stadt Lorch

DIESE WOCHE FÜR SIE GEÖFFNET:

Lorch:
Hotel Arnsteiner Hof
Hotel Zur Krone (Ruhetag: Mi)
Stadtschänke
Zur Schmiede
Winzerhaus (Ruhetag: Di)
Zum Kesselflicker (Di-Fr ab 16h-23h, Sa ab 16h-1h, So ab 16h-22h, Ruhetag:Mo)
Anja´s Pub (SKY Sportsbar) (Mi– So ab 16.00 – 1.00 Uhr)

Gutsschänken / Straußwirtschaften in Lorch/Lorchhausen:
Weinwirtschaft Laquai (Mi-Sa ab 17 h, So/Feiertag ab 12 h)
Winzerwirtschaft Rössler (ab 14 Uhr, Ruhetag: Mi)
Weingut Perabo (Fr. ab 18 Uhr, Sa/So ab 16 Uhr)
Weingut Friedrich Altenkirch (Fr. ab 17 UHr, Sa/So ab 15 Uhr)
Weingut Mohr (Fr/Sa ab 17 h, So/Feiertag ab 15 h)

Ransel:
Landart-Ransel (Do-So ab 11 h)

Wispertal:
Gasthaus Laukenmühle (Ruhetag: Mo)
Alte Villa (nur So von 11 - 18 Uhr)
Gasthaus Kammerburg (Ruhetag: Di)

Espenschied:
Zur Dorfschänke (Mi,Do,Fr ab 16 Uhr, Sa/So ab 11 Uhr, Ruhetage: Mo/Di)
Zur Linde (Mo,Di,Fr ab 17 Uhr, Sa ab 16 Uhr, So ab 10.30 Uhr; Ruhetag: Mi+Do)
Hotel/Café Talblick
Hotel Sonnenhang (garni)
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Achtung: Änderungen im deutschen Passrecht

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig



Reisepässe
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig


Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen: Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012 /03/reisepass.html

 
Birgit Kind
http://www.lorch-rhein.de
erstellt am 26.04.2012