Sperrung der Rheinstraße zwischen Hilchenhaus und Haus Nr. 47 (Alte Apotheke)
am Fr. 11. Mai ab 12 Uhr wegen Richtfest
BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH / RHEIN
Sperrung der
Rheinstraße in Lorch
von der
Unterführung Sohlernsbogen (Hilchenhaus)
bis
Haus Rheinstraße 47 („Alte Apotheke“)
am FREITAG, 11.05.2012, von 12.00 – 19.30 Uhr
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 45 Abs. 1, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO
Wegen des Richtfestes am Hilchenhaus
wird die Rheinstraße in Lorch,
von der „Einfahrt Sohlernsbogen“
bis zum Haus Nr. 47 („Alte Apotheke“)
am Freitag, 11.05.2012,
von 12.00 Uhr bis voraussichtlich 19.30 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Ebenfalls wird ein absolutes Haltverbot für die Parkbuchten in diesem Bereich sowie rund um den Springbrunnen (gegenüber Hilchenhaus) angeordnet.
Die entsprechenden Verkehrszeichen sind zu beachten.
Lorch, den 26.04.2012
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )
Sperrung der
Rheinstraße in Lorch
von der
Unterführung Sohlernsbogen (Hilchenhaus)
bis
Haus Rheinstraße 47 („Alte Apotheke“)
am FREITAG, 11.05.2012, von 12.00 – 19.30 Uhr
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 45 Abs. 1, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO
Wegen des Richtfestes am Hilchenhaus
wird die Rheinstraße in Lorch,
von der „Einfahrt Sohlernsbogen“
bis zum Haus Nr. 47 („Alte Apotheke“)
am Freitag, 11.05.2012,
von 12.00 Uhr bis voraussichtlich 19.30 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Ebenfalls wird ein absolutes Haltverbot für die Parkbuchten in diesem Bereich sowie rund um den Springbrunnen (gegenüber Hilchenhaus) angeordnet.
Die entsprechenden Verkehrszeichen sind zu beachten.
Lorch, den 26.04.2012
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )

