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Stadt Lorch
Markt 5
65391 Lorch / Rhein
Tel.: 0 67 26 - 18 0
Fax: 0 67 26 - 18 44
eMail: info@lorch-rhein.de

Unterkunft in Lorch

Ankunft:
Tag Monat Jahr
Nächte Zimmer Pers/Zi

Veranstaltungstipp

Weinfest Hilchenfest in Lorch am Rhein
19. - 21. Juli 2013
weitere Informationen

Information


News

Aktuelle Informationen des Magistrates der Stadt Lorch

DIESE WOCHE FÜR SIE GEÖFFNET:

Lorch:
Hotel Arnsteiner Hof
Hotel Zur Krone (Ruhetag: Mi)
Stadtschänke
Zur Schmiede
Winzerhaus (Ruhetag: Di)
Zum Kesselflicker (Di-Fr ab 16h-23h, Sa ab 16h-1h, So ab 16h-22h, Ruhetag:Mo)
Anja´s Pub (SKY Sportsbar) (Mi– So ab 16.00 – 1.00 Uhr)

Gutsschänken / Straußwirtschaften in Lorch/Lorchhausen:
Weinwirtschaft Laquai (Mi-Sa ab 17 h, So/Feiertag ab 12 h)
Winzerwirtschaft Rössler (ab 14 Uhr, Ruhetag: Mi)
Weingut Perabo (Fr. ab 18 Uhr, Sa/So ab 16 Uhr)
Weingut Friedrich Altenkirch (Fr. ab 17 UHr, Sa/So ab 15 Uhr)

Ransel:
Landart-Ransel (Do-So ab 11 h)

Wispertal:
Gasthaus Laukenmühle (Ruhetag: Mo)
Alte Villa (nur So von 11 - 18 Uhr)
Gasthaus Kammerburg (Ruhetag: Di)

Espenschied:
Zur Dorfschänke (Mi,Do,Fr ab 16 Uhr, Sa/So ab 11 Uhr, Ruhetage: Mo/Di)
Zur Linde (Mo,Di,Fr ab 17 Uhr, Sa ab 16 Uhr, So ab 10.30 Uhr; Ruhetag: Mi+Do)
Hotel/Café Talblick
Hotel Sonnenhang (garni)
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Neues Hessisches Gaststättengesetz in Kraft getreten

Änderungen bei vorübergehenden "Schankgenehmigungen" und "Konzessionen für Gaststätten"



Pressemitteilung
der Stadt Lorch / Rhein

Neues Hessisches Gaststättengesetz in Kraft getreten

Zum 01.Mai 2012 ist das neue Hessische Gaststättengesetz (HGastG) in Kraft getreten.

Es beinhaltet einige wesentliche Änderungen im Vergleich zur bisherigen Praxis bei der Genehmigung von Gaststätten, Straußwirtschaften und Veranstaltungen.

Vorübergehende Gaststättenbetriebe (anlässlich Veranstaltungen)

Die bisherige „Gestattung“ bzw. „Schankgenehmigung“ ist weggefallen und einer Anzeigepflicht gewichen.

Der Betreiber muss den Betrieb einer vorübergehenden Gaststätte unter Angabe
- seines Namens und Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift
- des Ortes und Zeitraumes der Veranstaltung
- der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
- der voraussichtlich zu erwartenden Besucherzahl

der zuständigen Behörde spätestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen. Achtung: Dies gilt auch für vorübergehende Gaststättenbetriebe ohne Alkoholausschank!

Hier Formular downloaden:
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Schankgenehmigung Vorrübergehende Gaststätte)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Schankgenehmigung Vorrübergehende Gaststätte) Schankgenehmigung Vorrübergehende Gaststätte



Gaststätten:

Die herausragendste Neuerung ist der Wegfall der Genehmigungspflicht (Konzession).

In Zukunft haben die angehenden Gastwirte, wenn Alkoholausschank vorgesehen ist, spätestens 6 Wochen vor Beginn des Betriebes dem Gewerbeamt diesen anzuzeigen.
Über die vorzulegenden Unterlagen und weitere Erfordernisse gibt das Ordnungsamt gerne Auskunft.


Neu gestaltete Anzeigeformulare erhalten Sie beim Ordnungsamt der Stadt Lorch, Rathaus, Markt 5, Zimmer 3, sowie demnächst auf der Internet-Seite www.stadt-lorch-rheingau.de .

Über weitere Regelungen des neuen Gesetzes informiert Sie ebenfalls gerne das Ordnungsamt (Tel. 06726/18-11 oder 18-12).




Jürgen Helbing
Bürgermeister
 
Birgit Kind
http://www.lorch-rhein.de
erstellt am 01.06.2012