Sperrung des Parkdecks Römerberg/Museumsplatz, des Marktplatzes und des Bereichs Römerberg 2- 3 vom 12. - 16. Juli
wegen des traditionellen Weinfests „Hilchenfest“
BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH / RHEIN
Sperrung des
Parkdecks Römerberg/Museumsplatz,
des Marktplatzes und
des Bereichs Römerberg 2- 3
in Lorch
wegen des traditionellen Weinfests „Hilchenfest“
von Donnerstag, 12.07.2012
bis Montag, 16.07.2012
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 , § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 29 Abs. 2 Satz 1 StVO
Wegen des traditionellen Weinfestes „Hilchenfest“ sowie des Auf- und Abbaus der Stände hierzu werden in Lorch
das Parkdeck Römerberg / Museumsplatz,
der Marktplatz
und der Bereich Römerberg 2 - 3
in der Zeit
von Donnerstag, 12.07.2012, ab 12.00 Uhr
bis Montag, 16.07.2012, ca. 10.00 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Während des Hilchenfestes kann auch die Tiefgarage nicht mit Fahrzeugen angefahren oder verlassen werden.
Die Sperrung erfolgt mit den Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“, Verkehrzeichen 282 „Haltverbot“ sowie Vollabsperrungsbaken.
Lorch, den 18.06.2012
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )
Sperrung des
Parkdecks Römerberg/Museumsplatz,
des Marktplatzes und
des Bereichs Römerberg 2- 3
in Lorch
wegen des traditionellen Weinfests „Hilchenfest“
von Donnerstag, 12.07.2012
bis Montag, 16.07.2012
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum
gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 , § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 29 Abs. 2 Satz 1 StVO
Wegen des traditionellen Weinfestes „Hilchenfest“ sowie des Auf- und Abbaus der Stände hierzu werden in Lorch
das Parkdeck Römerberg / Museumsplatz,
der Marktplatz
und der Bereich Römerberg 2 - 3
in der Zeit
von Donnerstag, 12.07.2012, ab 12.00 Uhr
bis Montag, 16.07.2012, ca. 10.00 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Während des Hilchenfestes kann auch die Tiefgarage nicht mit Fahrzeugen angefahren oder verlassen werden.
Die Sperrung erfolgt mit den Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“, Verkehrzeichen 282 „Haltverbot“ sowie Vollabsperrungsbaken.
Lorch, den 18.06.2012
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
( Jürgen Helbing )

