1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht", Gemarkung Espenschied
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentliche Auslegung -
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH/RHEIN
Bauleitplanung der Stadt Lorch
1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht", Gemarkung Espenschied
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentliche Auslegung -
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch/Rhein hat in ihrer Sitzung am 06.02.2007 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht" in der Gemarkung Espenschied aufzustellen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, nachdem von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wurde.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird hiermit darauf hingewiesen, dass in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Bebauungsplan liegt zusammen mit der Begründung in der Zeit
vom 16.08.2010 bis einschließlich 15.09.2010
öffentlich aus.
Er kann während der Dienststunden,
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
und außerdem donnerstags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Lorch, Markt 5, 65391 Lorch/ Rhein, I. Stock, Zimmer 11, eingesehen und auf Wunsch erläutert werden.
Stellungnahmen zur Planung können während dieser Frist schriftlich sowie zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle des Bebauungsplanes) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht" beinhaltet folgende Grundstücke an der Otto-Korn-Straße:
Gemarkung Espenschied, Flur 2, Flurstücke 91, 92, 93 und 94.
Lorch/ Rhein, den 23. Juli 2010
DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
In Vertretung
(Karl-Heinz Augustin)
Erster Stadtrat
Bauleitplanung der Stadt Lorch
1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht", Gemarkung Espenschied
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentliche Auslegung -
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch/Rhein hat in ihrer Sitzung am 06.02.2007 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht" in der Gemarkung Espenschied aufzustellen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, nachdem von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wurde.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird hiermit darauf hingewiesen, dass in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.
Der Bebauungsplan liegt zusammen mit der Begründung in der Zeit
vom 16.08.2010 bis einschließlich 15.09.2010
öffentlich aus.
Er kann während der Dienststunden,
montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
montags bis donnerstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
und außerdem donnerstags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr,
im Rathaus der Stadt Lorch, Markt 5, 65391 Lorch/ Rhein, I. Stock, Zimmer 11, eingesehen und auf Wunsch erläutert werden.
Stellungnahmen zur Planung können während dieser Frist schriftlich sowie zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle des Bebauungsplanes) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ocht" beinhaltet folgende Grundstücke an der Otto-Korn-Straße:
Gemarkung Espenschied, Flur 2, Flurstücke 91, 92, 93 und 94.
Lorch/ Rhein, den 23. Juli 2010
DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
In Vertretung
(Karl-Heinz Augustin)
Erster Stadtrat

