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Stadt Lorch
Markt 5
65391 Lorch / Rhein
Tel.: 0 67 26 - 18 0
Fax: 0 67 26 - 18 44
eMail: info@lorch-rhein.de

Unterkunft in Lorch

Ankunft:
Tag Monat Jahr
Nächte Zimmer Pers/Zi

Veranstaltungstipp

Weinfest Hilchenfest in Lorch am Rhein
19. - 21. Juli 2013
weitere Informationen

Information


News

Aktuelle Informationen des Magistrates der Stadt Lorch

DIESE WOCHE FÜR SIE GEÖFFNET:

Lorch:
Hotel Arnsteiner Hof
Hotel Zur Krone (Ruhetag: Mi)
Stadtschänke
Zur Schmiede
Winzerhaus (Ruhetag: Di)
Zum Kesselflicker (Di-Fr ab 16h-23h, Sa ab 16h-1h, So ab 16h-22h, Ruhetag:Mo)
Anja´s Pub (SKY Sportsbar) (Mi– So ab 16.00 – 1.00 Uhr)

Gutsschänken / Straußwirtschaften in Lorch/Lorchhausen:
Weinwirtschaft Laquai (Mi-Sa ab 17 h, So/Feiertag ab 12 h)
Winzerwirtschaft Rössler (ab 14 Uhr, Ruhetag: Mi)
Weingut Perabo (Fr. ab 18 Uhr, Sa/So ab 16 Uhr)
Weingut Friedrich Altenkirch (Fr. ab 17 UHr, Sa/So ab 15 Uhr)
Weingut Mohr (Fr/Sa ab 17 h, So/Feiertag ab 15 h)

Ransel:
Landart-Ransel (Do-So ab 11 h)

Wispertal:
Gasthaus Laukenmühle (Ruhetag: Mo)
Alte Villa (nur So von 11 - 18 Uhr)
Gasthaus Kammerburg (Ruhetag: Di)

Espenschied:
Zur Dorfschänke (Mi,Do,Fr ab 16 Uhr, Sa/So ab 11 Uhr, Ruhetage: Mo/Di)
Zur Linde (Mo,Di,Fr ab 17 Uhr, Sa ab 16 Uhr, So ab 10.30 Uhr; Ruhetag: Mi+Do)
Hotel/Café Talblick
Hotel Sonnenhang (garni)
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Veranstaltungen

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Telefonbuch



Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sabine Klein 06726 18-11 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis mit einer vorläufigen Erlaubnis gestattet werden.
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis kann nur für die Übernahme bestehender Betriebe er-teilt werden (nicht bei Neueinrichtungen oder Erweiterungen).




Was muss ich mitbringen?

  • vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.(beide Dokumente sind bei der Wohnortgemeinde zu beantragen).
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung hatte
  • Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung
  • Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung


Welche Fristen muss ich beachten?
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird im Regelfall auf eine Geltungsdauer von maximal 3 Monaten befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers nachträglich – ggf. auch wiederholt – verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Erteilung der beantragten endgültigen Erlaubnis aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, verzögert.

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