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Stadt Lorch
Markt 5
65391 Lorch / Rhein
Tel.: 0 67 26 - 18 0
Fax: 0 67 26 - 18 44
eMail: info@lorch-rhein.de

Unterkunft in Lorch

Ankunft:
Tag Monat Jahr
Nächte Zimmer Pers/Zi

Veranstaltungstipp

Weinfest Hilchenfest in Lorch am Rhein
19. - 21. Juli 2013
weitere Informationen

Information


News

Aktuelle Informationen des Magistrates der Stadt Lorch

DIESE WOCHE FÜR SIE GEÖFFNET:

Lorch:
Hotel Arnsteiner Hof
Hotel Zur Krone (Ruhetag: Mi)
Stadtschänke
Zur Schmiede
Winzerhaus (Ruhetag: Di)
Zum Kesselflicker (Di-Fr ab 16h-23h, Sa ab 16h-1h, So ab 16h-22h, Ruhetag:Mo)
Anja´s Pub (SKY Sportsbar) (Mi– So ab 16.00 – 1.00 Uhr)

Gutsschänken / Straußwirtschaften in Lorch/Lorchhausen:
Weinwirtschaft Laquai (Mi-Sa ab 17 h, So/Feiertag ab 12 h)
Winzerwirtschaft Rössler (ab 14 Uhr, Ruhetag: Mi)
Weingut Perabo (Fr. ab 18 Uhr, Sa/So ab 16 Uhr)
Weingut Friedrich Altenkirch (Fr. ab 17 UHr, Sa/So ab 15 Uhr)

Ransel:
Landart-Ransel (Do-So ab 11 h)

Wispertal:
Gasthaus Laukenmühle (Ruhetag: Mo)
Alte Villa (nur So von 11 - 18 Uhr)
Gasthaus Kammerburg (Ruhetag: Di)

Espenschied:
Zur Dorfschänke (Mi,Do,Fr ab 16 Uhr, Sa/So ab 11 Uhr, Ruhetage: Mo/Di)
Zur Linde (Mo,Di,Fr ab 17 Uhr, Sa ab 16 Uhr, So ab 10.30 Uhr; Ruhetag: Mi+Do)
Hotel/Café Talblick
Hotel Sonnenhang (garni)
weitere Informationen

Veranstaltungen

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Telefonbuch



Baugenehmigung (Bauantrag)

Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Bianca Domine 06726 18-19 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Elisabeth Lemp 06726 18-30 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Martina Erbs 06726 1816 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Neubauten errichtet oder Veränderungen an Bauten vorgenommen werden, ist dafür eine Baugenehmigung notwendig, sofern diese nicht nach §§ 55 oder 56 HBO baugenehmigungsfrei sind. Den entsprechenden Bauantrag stellen Sie schriftlich.

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Voraussetzungen:
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden (www.wirtschaft.hessen.de). Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Der Bauantrag muss vom Bauherrn und/oder der Bauherrin und dem Entwurfsverfasser oder der Entwurfsverfasserin unterschrieben sein.
Die Bauvorlagen müssen von einem Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.



An wen muss ich mich wenden?
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Verwaltungskostenordnung HMWVL bzw. den kommunalen Bauaufsichtsgebührensatzungen erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?
Eine erteilte Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen worden sind.

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