Öffentliche Bekanntmachungen
Ankündigungsbeschluss Änderung Entwässerungssatzung
Bekanntmachung der Stadt Lorch (Rhein)
Die Stadtverordnetenversammlung beabsichtigt, eine Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lorch vom 30. November 2018 auf Basis der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zu erlassen.
Sie soll rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft gesetzt werden.
Die Gebühr für Abwasser setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt derzeit pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,99 EUR (§ 26 Abs. 1 der EWS).
Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt derzeit pro m² bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt, 0,62 EUR (§ 24 Abs. 1 der EWS).
Zurzeit werden die Abwassergebührensätze neukalkuliert. Die Höhe der Gebühren soll gemäß § 10 KAG so bemessen sein, dass die Kosten der satzungsgemäß durchgeführten Abwasserbeseitigung gedeckt werden.
Als Gebührenobergrenzen werden folgende Sätze angenommen:
Schmutzwassergebühr 2,99 € pro m³ Frischwasser (keine Erhöhung),
Niederschlagswassergebühr 0,68 € pro m² versiegelter Fläche.
Der Ankündigungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lorch, den 15.12.2020
DER MAGISTRAT DER STADT Lorch (Rhein)
Ivo Reßler
Bürgermeister