Bürger Infos
Corona-Beschränkungen im Januar 2021
Verlängerung bestehender Einschränkungen
Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert und verschärft.
Bitte bechten Sie die Verfügung des Bürgermeisters 01-2021 gültig bis vorerst 31.01.2021:
SOFORT-INFO
Corona-Beschränkungen im Januar 2021 / November- und Dezemberhilfen
Die Hessische Landesregierung hat in Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 5.1.2021 die nachfolgenden Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffen. Die Beschlüsse sind durch entsprechende Anpassungen der Corona-Verordnungen umgesetzt. Sie sind in einer Pressemitteilung des Landes so zusammengefasst:
Private Treffen dürfen dann mit nur noch einem Hausstand und einer weiteren Person stattfinden. Kinder zählen mit.
Das ist (bezüglich der „mitzählenden Kinder“) die Regelung, die im Frühjahr 2020 auch so gegolten hat. Weiterhin erlaubt ist wie bis-her die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen. Die Einschränkung gilt auch nicht im Rahmen der gegenseitigen Übernahme der Kinderbe-treuung durch höchstens drei Familien (familiäre Betreuungsgemeinschaft), wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden.
Um bspw. Tagesausflüge und überlaufene touristische Ziele zu vermeiden, wird für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt.
Schulen und Kinderbetreuung
Hier bleibt es beim von Hessen eingeschlagenen Weg, die Maßnahmen werden verlän-gert: Schülerinnen und Schüler sollen bis Klasse 6, wo immer möglich, dem Präsenzunter-richt fernbleiben. Ab Jahrgangsstufe 7 gibt es mit der Ausnahme von Abschlussklassen Dis-tanzunterricht. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.
Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.
Wer Kinder daheim betreut, kann bis zu zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld je El-ternteil geltend machen.
Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen sind weiterhin streng alle Hygieneregeln einzuhalten. Angehö-rige sollen nur nach Tests in die Einrichtungen dürfen. Bund und Länder wollen unterstützen, indem sie eine Initiative starten, um freiwillige Kräfte zur Unterstützung vor Ort zu rekrutieren.
Weitere Regelungen
Die Novemberhilfen sollen zügig ab dem 10. Januar erfolgen. Die Überbrückungshilfen des Bundes sollen im ersten Quartal fließen.
Die bestehende Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet wird um die Pflicht zu Tests erweitert. Bei Einreise gilt die Testpflicht binnen 48 Stunden vor Anreise oder direkt nach der Einreise.
Ergänzende Hinweise aus Erörterungen mit der Landesregierung:
1. Erläuternd zu den Kontaktbeschränkungen
Die viel diskutierte Einschränkung des Aktionsradius auf 15 km vom Wohnort wird in Hessen dergestalt umgesetzt, dass gezielt tagestouristische Ausflüge in Landkreisen beschränkt wer-den sollen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt.
In den öffentlichen Erläuterungen gegenüber den Medien wurde mit Blick auf die Kontaktbe-schränkungen folgende Differenzierung zwischen dem öffentlichen Raum und im privaten Be-reich dargestellt (Quelle: https://www.hessenschau.de/der-tag-in-hessen/corona-kabinett-be-schliesst-neue-regeln--awo-wiesbaden-vor-zerschlagung--eintracht-vor-entscheidenden-wo-chen,der-tag-in-hessen-mittwoch-212.html#Corona):
„Das Corona-Kabinett der Landesregierung hat am Mittwoch die neuen Maßnahmen zur Pan-demie-Bekämpfung festgelegt. Demnach werden die Kontakte ab kommendem Montag weiter eingeschränkt. Künftig sollen sich im öffentlichen Raum nur noch Angehörige eines Hausstan-des mit einer weiteren Person treffen können. Im häuslichen Bereich sei die Regelung als dringende Empfehlung zu verstehen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier auf einer Pres-sekonferenz am Mittwoch. Außerdem dürfen Personen aus Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 einen Bereich von 15 Kilometern rund um ihren Wohnsitz nur noch aus triftigem Grund verlassen.“
Wie gehabt, bleibt es also – wie schon in § 1 Abs. 4 der Corona-Kontaktbeschränkungsver-ordnung – für den privaten Bereich bei der dringenden Empfehlung zur Kontaktreduzierung.
2. Zu den Kitas
Es gibt kein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen seitens des Landes. Es gibt demnach auch keine Notbetreuung, sodass auch dafür keine rechtsverbindlichen Kriterien seitens des Landes vorliegen. Der allgemeine Anspruch auf Kinderbetreuung nach dem SGB VIII bleibt daher rechtlich grundsätzlich uneingeschränkt bestehen.
Es wird lediglich an Eltern und Kindertageseinrichtungen appelliert, die Kinderbetreuung auf ein Minimum zu reduzieren. Wer jedoch die Kinderbetreuung, die vor Ort angeboten wird, in Anspruch nehmen möchte, kann dies tun. In der konsolidierten Lesefassung vom 16. Dezem-ber 2020 für die Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ist unter § 2 lediglich folgender Einschub erfolgt:
„(1a) Die Einrichtungen nach Abs. 1 sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeit in Anspruch genommen werden.“
Aufgrund dieser Rechtslage bestehen somit keine Kriterien für eine Notbetreuung und auch keine Rechtsgrundlage für das Verlangen von Arbeitgeberbescheinigung bzgl. der Urlaubsan-sprüche etc..
3. Zu den erwähnten November-Hilfen (sowie Dezember-Hilfen)
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat die Kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, bei der Corona-November- und –Dezember-Hilfe des Bundes nach den Voll-zugshinweisen auch öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform antragsbe-rechtigt sein können, sofern deren wirtschaftliche Tätigkeit vom corona-bedingten Lockdown im November und Dezember 2020 direkt, indirekt oder über Dritte betroffen ist, diese dauer-haft am Markt tätig sind und zum Stichtag 29.02.2020 mindestens einen Beschäftigten hat-ten. Als direkt betroffene Unternehmen gelten laut FAQ-Liste u.a. Messen, Museen, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, die ihren Betrieb aufgrund von Schließungsverordnun-gen einstellen mussten.
Eine Antragstellung für die Novemberhilfe ist bis zum 31.01.2021 und für die Dezemberhilfe bis zum 31.03.2021 möglich. Bewilligungsstelle ist in Hessen das Regierungspräsidium Gie-ßen. Die Anträge können zentral über ein bundeseinheitliches Internetportal durch einen be-ratenden Dritten (eigetragene Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte Buchprüfer*in und Rechtsanwält*innen) gestellt werden.
Nähere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog zu den Programmen finden Sie unter
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de .
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Pressemitteilung des Rheingau-Taunus-Kreises:
Landrat Kilian: „Mobile Impfteams sind seit dem Silvestertag im Dauereinsatz / Werden mit offenen Armen empfangen
„Am Dienstagabend, 5. Januar 2021, werden wir im Kreisgebiet bereits 1.135 Seniorinnen und Senioren sowie Mitarbeitende des Pflegepersonals in zwölf von 21 hiesigen Alten- und Pflegeeinrichtungen geimpft haben“, berichtet Landrat Frank Kilian und ergänzt: „Die Organisation und Abläufe in der Vorbereitung wie dann in der Umsetzung in den Einrichtungen laufen in einer sehr professionellen, strukturierten Weise ab.“ Landrat Kilian ist deshalb voll des Lobes für das Organisationsteam um Oliver Schütz und Ulrich Hartmann und die fünf mobilen Impfteams, die sich seit 31. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 in einem Dauereinsatz befinden: „Die Abläufe sind von den Teams verinnerlicht und klappen so schon perfekt!“
„Wir werden überall mit offenen Armen und einer großen Begeisterung empfangen. Das motiviert die Teams und den Dienstleister des Kreises, die Firma Ecolog Deutschland GmbH, enorm“, fügt Oliver Schütz an, der die Aktion mit den Verantwortlichen des Kreises und der Firma Ecolog stabsplanmäßig vorbereitet hat: „Es flutscht!“
Am 30. Dezember 2020 hatte der Rheingau-Taunus-Kreis noch einmal eine Zuteilung von 590 Dosen des Impfstoffes von Biontech/Pfizer erhalten. An Silvester fuhren die mobilen Impfteams in die Einrichtungen, um zu impfen. „Bis zu fünf Teams waren unterwegs“, so Schütz. Kilian: „Wir freuen uns, dass – im Gegensatz zu anderen Kommunen, in denen es zu Komplikationen gekommen sein soll – wir seit Mittwoch letzter Woche über eine genügend große Anzahl an Dosen des Impfstoffes verfügten, um zeitnah und somit ohne Unterbrechung unseren Auftrag zu erfüllen: Denn der Schutz unserer älteren Mitmenschen genießt oberste Priorität!“ So gleicht es für Kilian einer Erfolgsmeldung, dass im Kreisgebiet bereits zirka 50 Prozent der impfwilligen Bewohner und des Personals von Senioreneinrichtungen – im ersten Durchgang – schon das Serum gespritzt bekamen. In drei Wochen erhält dieser „geimpfte“ Personenkreis die notwendige, zweite Impfung.
Dazu zählen: das Seniorenzentrum und die Seniorenresidenz am Ehrenmal in Taunusstein, die Einrichtung Theißtal Aue in Niedernhausen, das Fransecky-Stift und das Haus Wilhelmine in Eltville, das Haus am Silberberg in Weilbach, das Haus Tabor und das Kreisaltenzentrum in Bad Schwalbach, das Vinzenz-von-Paul-Haus in Idstein, das Haus Rheingold in Mittelheim, das Valentinus-Haus in Kiedrich und das Haus Sonnenhof in Idstein-Oberrod. Sobald weiterer Impfstoff im Rheingau-Taunus-Kreis eintrifft, soll die Impfaktion in den neun noch fehlenden Senioren- und Pflegeeinrichtungen noch erfolgen. „Auf unserer Liste sind noch zirka 1.200 Personen vermerkt“, berichtet Schütz.
„Der Beginn der Impfaktion ist für viele Menschen mehr als nur ein Hoffnungsschimmer. Sie alle wollen endlich heraus aus dieser tristen Zeit der Corona-Pandemie und knüpfen deshalb große Erwartungen an die Impfung“, sagt Landrat Kilian. „Wir sehen vor Ort auch, dass viele Personen in den Einrichtungen, die der Impfung vor drei Wochen noch eher skeptisch gegenüberstanden, nun doch bereit dafür sind“, berichten die Mitglieder der Teams.
Wie es mit der Impfaktion in den kommenden Tagen und Wochen weitergeht, wie sich Menschen über 80 Jahren, die Zuhause gepflegt und betreut werden, impfen lassen können, ist auf der Homepage der hessischen Landesregierung unter
www.hessen.de/presse/pressemitteilung/regionale-impfzentren-oeffnen-am-19-januar-2021-1
nachzulesen. Dort finden Interessierte zahlreiche Informationen rund um das Thema Schutzimpfung. In der Pressemitteilung des Landes heißt es unter anderem: Hessinnen und Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich ab Dienstag, 12. Januar 2021 für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Frauen und Männer, die 80 Jahre und älter sind (Hinweise zu den Priorisierungsgruppen finden sich auf der Homepage). Zwei Wege führen für Angehörige der ersten Gruppe zum persönlichen Impftermin: Es ist die telefonische Anmeldung über die Hotline 116 117 oder die Onlineanmeldung über die Webseite impfterminservice.de möglich.