Öffentliche Bekanntmachungen
Stadtverordnetenversammlung am 2.3.2021 - Erster Nachtrag
am 2.3.2021 um 19.00 Uhr in der Turnhalle der Wisperschule, Schauerweg 2a, 65391 Lorch
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch – 1. Nachtrag
Am
Dienstag, dem 02.03.2021, um 19:00 Uhr,
findet die 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch in der Turnhalle der Wisperschule, Schauerweg 2a, 65391 Lorch, statt.
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
1.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27.01.2021
2.
Informationen des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters
2.1
Information über Einstellung des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft
(MI-9/2021)
2.2
Quartalsbericht zum 31. Dezember 2020 Stadt Lorch (Rhein)
(MI-17/2021)
3.
Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern -
1. Grundsteuer für
a) land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
b) Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital;
zum 01.01.2021
(VL-167/2020)
4.
Haushaltssicherungskonzept der Stadt Lorch 2021
(VL-14/2021)
5.
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung / den Haushalt 2021 der Stadt Lorch (Rhein) auf Grundlage der Einbringung vom 27. Januar 2021
(VL-150/2020)
6.
Antrag der SPD Fraktion:
Änderung der Satzung Erhebung Touristikbeitrag
(VL-3/2021)
6.1
Widerspruch des Bürgermeisters gegen Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2021, TOP 9 Tourismusbeitrag Lorch und Stadtteile
(MI-10/2021)
7.
Antrag der SPD Fraktion:
Änderung der Satzung Erhebung Touristikbeitrag (Espenschied)
(VL-4/2021)
7.1
Widerspruch des Bürgermeisters gegen Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2021, TOP 10 Tourismusbeitrag Espenschied
(MI-11/2021)
8.
Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen
(VL-13/2021)
9.
Kindertagesstätten; hier: Klarstellung zum Beschluss Verzicht auf Gebührenerhebung wegen Corona-Verordnung
(VL-17/2021)
10.
Anfragen
10.1
Beantwortung von Anfragen
10.2
Neue Anfragen
Gemäß § 58 Abs. 1 HGO erfolgt der 1. Nachtrag der Einladung mit verkürzter Ladungsfrist.
Aufgrund der Verfügung des Hessischen Corona-Kabinetts besteht im Sitzungsraum Maskenpflicht. Bei Bedarf stehen Masken zur Verfügung.
Aufgrund der vorgeschriebenen Abstandsregelungen ist die Anzahl der Zuschauer begrenzt.
Thomas Krist
Stadtverordnetenvorsteher