Förderaufruf Regionalbudget Rheingau

Dies ist eine Mitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Rheingau zum Regionalbudget 2025

Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER-Region Rheingau


LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Mög-
lichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere
Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.
Auch 2025 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) das bürgerschaftliche und ehren-
amtliche Engagement unterstützen, fördern und stärken.

Gefördert werden können:
 Projekte zur Unterstützung der „Daseinsvorsorge“ in den Bereichen Gesundheit, Versor-
gung, Freizeit und Kultur (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von ehrenamtlich
oder öffentlich betriebenen Einrichtungen)
 Projekte zur Stärkung von Kultur- und Bildungsangeboten (z.B. technische oder sonstige
Ausstattung von Vereinen, dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen)
 Projekte zu Nachhaltigkeit und bewusstem Konsumverhalten

Wie hoch ist die Förderung?
 Die Ausgaben müssen mind. 5.000 € und dürfen max. 20.000 € betragen (jeweils inkl.
Mehrwertsteuer)
 Die Förderquote beträgt 80 % der Bruttokosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung 80 %
der Nettokosten)

Welche Ausgaben können gefördert werden?
 In sich abgeschlossene Maßnahmen (keine Finanzierung von größeren Projekten)
 Sachausgaben / Gegenstände / Maschinen und Geräte (z.B. Sportgeräte) / Material
 Ausstattungsgegenstände für Räume / Einrichtungen (z.B. Spielgeräte, Möblierung)
 technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Laptop)

Wer kann gefördert werden?
 Vereine, Initiativen und Organisationen
 öffentliche kommunale und nicht-kommunale Träger

Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlos-
sen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind mit Ausnahme der Kommunen alle Träger, die in den Jahren
2023 und 2024 bereits durch das Regionalbudget gefördert wurden.
Was kommt nicht in Frage?
 Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung)
 Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen
 Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto)
 Versand- oder Frachtkosten

Was ist zu tun?
Vollständige Projektanträge für den Aufruf sind ab dem 06.01.2025 bis zum 15.02.2025 per
Mail an
regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu stellen. 

Diese beinhalten:
 Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze)
 Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (Kontoauszug)
 Kosten plausibilisieren (mind. 2 Preisangaben: Internetrecherche/Angebot)
 Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (z.B. Auszug Vereinsregister/
Satzung)
 Die Unterlagen werden digital eingereicht.

Wie geht es dann weiter?
 Nach Eingang aller Projektideen trifft das Entscheidungsgremium der Region Rheingau
nach den Projektauswahlkriterien eine Auswahl darüber, ob das Projekt eine Förderung
bekommt oder nicht.
 Voraussichtlich im Mai 2025 schließt die Region Rheingau mit den Trägern der ausge-
wählten Projekte einen Vertrag über die Durchführung ab. Bis zum 15. September 2025
muss das Projekt fertiggestellt und vollständig mit uns abgerechnet sein.

Wichtig:
 Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der
Förderung. Projekte, deren Abrechnungsunterlagen erst nach dem 15. September 2025
vorliegen, werden von der Förderung ausgeschlossen.

Was ist für die Abrechnung notwendig?
 Vorlage der Rechnungen
 Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
 Inventarliste
 Aussagekräftige Ergebnisdokumentation (Fotos)

Zusätzlich zu den üblichen Sprechzeiten ist das Regionalmanagement für Fragen zum Regio-
nalbudget ab dem 09.01.2025 donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch unter der Rufnum-
mer 06723 / 60272 - 30 zu erreichen.

Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (z.B. Musterver-
trag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter
https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2025

Die Förderung kann nur im Rahmen der für die Region Rheingau zur Verfügung stehenden
Fördermittel erfolgen. Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung dieser Fördermit-
tel für die LAG Rheingau