Selbstablesung der Wasserzähler


Selbstablesung der Wasserzähler 2024

Alle Grundstücks- und Hauseigentümer erhalten Ende November 2024 eine Mitteilung zur Ablesung der Wasserzähler.

Die Bürger haben verschiedene Möglichkeiten zur Übermittlung der Zählerstände:

per Antwortkarte oder über den nachfolgenden Link:

https://onlinezaehler.ekom21.de/lorch

Die Stadtverwaltung bittet von der Online-Meldung des Zählerstandes regen Gebrauch zu machen. Für die Online-Zählermeldung werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der Zählerstand benötigt. Die Online-Erfassung ist bis zum 31.12.2024 möglich.

Die Übermittlung der Zählerstände per Antwortkarte muss bis spätestens zum 15. Dezember 2024 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten. Später eingehende Zählerstandsmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Verbrauch wird dann geschätzt.

Für Rückfragen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Lorch gerne telefonisch unter 06722/701-1555 (Frau Fuchs) zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

65391 Lorch, den 6. November 2024                                                     DER MAGISTRAT

                                                                                                                      DER STADT LORCH

                                                                                                                       Ivo Reßler

                                                                                                                       Bürgermeister