Bekanntmachung

Nebenamtliche Betreuung für das Jugendzentrum im Bürgerraum RANSELBERG

Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Lorch sucht zum 15.03.2023 oder später für das

städtische Jugendzentrum und Bürgerraum im Stadtteil RANSELBERG

einen nebenamtlich tätigen Betreuer oder eine Betreuerin

auf Honorarbasis zweimal wöchentlich abends.

Die Tätigkeit kann auch von 2 Personen wahrgenommen werden.


Die Aufgaben beinhalten:

==>     Betreuung und Beaufsichtigung der Jugendlichen im Jugendraum

==>     Kontrolle, Öffnen und Schließen des Jugendraums

==>     Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen, die Jugendarbeit betreiben

==>     Zusammenarbeit mit der Polizei, der Suchtberatungsstelle und dem Präventionsrat Unterer Rheingau

==>     Zusammenarbeit mit dem Kinder- u. Jugendbeirat der Stadt Lorch und dem Magistrat (z. B. durch Teilnahme an deren Sitzungen)

==>     Ausgabe/Rückgabe des Schlüssels bei Vermietung des Bürgerraums für Feiern und Veranstaltungen


Personen, die an dieser Tätigkeit interessiert sind, werden hiermit aufgefordert sich bis zum 

15. März 2023

bei der Stadtverwaltung Lorch, Markt 5, 65391 Lorch zu bewerben.

Es wird ein steuerfreies Honorar von maximal 200,00 €uro im Monat

gezahlt.  

Den Öffnungstag bzw. Öffnungstage und Uhrzeiten können in Absprache mit der Stadt Lorch selbst festgelegt werden.  

Die maximale bezahlte Betreuungstätigkeit beträgt 6 Wochenstunden, die sich auch ggf. 2 Betreuer/innen teilen können.

Lorch, den 24.01.2023                                                                       Der Magistrat der Stadt Lorch 

   (Ivo Ressler)

   Bürgermeister