Feststellung Nachrücker Stadtverordnetenversammlung

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch am Rhein

 

 

Nachrücken als

Stadtverordneter in die

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch

 

 

Frau Diana Leupoldt hat am 31.01.2023 auf ihr Mandat als Stadtverordnete der Stadt Lorch verzichtet.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) stelle ich fest, dass der Bewerber des Wahlvorschlages der CDU


Herr Thomas Kopp

 

für die Ausgeschiedene in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch nachrückt.

 

Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter erheben.

Lorch/Rhein, den 31.01.2023

Der GEMEINDEWAHLLEITER


- Ivo Reßler –