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Halbseitige Sperrung der Ortsstraßen Bächergrund und Binger Weg in Lorch
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1StVO
Wegen der „Baumaßnahmen und Asphaltarbeiten im Zuge der Glasfaserverlegung der Deutschen
Telekom“ kommt es abschnittsweise
von Mittwoch, den 20.09.2023 bis Mittwoch, den 04.10.2023
zu einer halbseitigen Sperrung der Fahrbahn.
Des Weiteren wird es abschnittsweise zu einem Haltverbot kommen.
Lorch, den 14.09.2023 Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
Gez. Ivo Reßler
Für die Richtigkeit:
(Andreas Bellarz)
Örtl. Straßenverkehrsbehörde