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Sperrung der Durchfahrt in der Lorcher Straße im Ortsteil Lorchhausen im Bereich von Haus Nr. 1 - 72
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG
zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Nr. 5, § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
Die Lorcher Straße im Ortsteil Lorchhausen wird im Bereich von Haus Nr. 1 - 72 wegen Asphaltarbeiten
von Montag, 25.09.2023 bis Freitag, 06.10.2023
von 7.00 – 18.00 Uhr
für den Fahrzeug-Durchgangsverkehr aus beiden Richtungen immer abschnittsweise gesperrt.
Der Anliegerverkehr bis zum gesperrten Bereich bleibt aus beiden Richtungen frei.
Die Durchfahrt für die Müllabfuhr wird gewährleistet.
Ausweichmöglichkeiten für den Durchgangsverkehr:
Über Straße „Am Rebenhang“ oder Bahnübergang „Oberflecken“ – B 42.
Lorch, den 18.09.2023
Der Bürgermeister als Für die Richtigkeit:
Straßenverkehrsbehörde (Andreas Bellarz)
Gez. Ivo Reßler Örtl. Straßenverkehrsbehörde