Im Rahmen der Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen wird den Trägern ein Personal- oder / und Sachkostenzuschuss gewährt. Zuwendungsempfänger sind vornehmlich die caritativen Verbände und Vereine.
Wer macht was
Nichtinvestive Förderungen von Behindertenverbänden
Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung nach Maßgabe des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie für die Auszahlung und die Prüfung der Mittelverwendung.
Spezielle Hinweise:
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Tel.: 0641 303-0
Fax: 0641 303-2389