Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.
Wer macht was
Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise:
Rheingau-Taunus-Kreis
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Tel.: 06124 510-0
Fax: 06124 510-310
- Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.
Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen.