Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.
Wer macht was
Trennungsgeld für Landesbedienstete
An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel.
Spezielle Hinweise:
Hessische Bezügestelle
Friedrich Ebert-Straße 106
34119 Kassel
Tel.: 0561 / 1008-0
Fax: 0561 / 1008-1201
Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung des Trennungsgeldes.