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Parkausweis für Bewohner
Leistungsbeschreibung
Für die bewirtschafteten Parkflächen der in § 1 Abs. 2 genannten Parkflächen können beim Ordnungsamt der Stadt Lorch am Rhein Parkausweise beantragt werden. Die zur Verfügung stehenden Flächen in den Bereichen sind gekennzeichnet.
Parkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jeder Antragsteller erhält nur einen Parkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Parkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist in Lorch oder den Ortsteilen von Lorch
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 30,-- € / Jahr.
Die Gebühren für Umtausch oder Ersatzausstellung betragen 10,-- €.
Für jeden weiteren Parkausweis werden Gebühren in Höhe von 180,-- € / Jahr erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Benachrichtigung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß §55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Firmenwagenbestätigung für den Antrag Parkausweis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Nutzungsbestätigung für den Antrag Parkausweis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)