Ablesen der Wasseruhr - Zähler ablesen

  • Leistungsbeschreibung

    Ende November werden wieder Mitteilungen zur Übermittlung des Wasserzählerstandes verschickt.

    Diese Mitteilungen werden jedoch nur noch an die Haushalte versendet, die noch über einen analogen Hauptwasserzähler oder einen gemeldeten Gartenwasserzähler verfügen.

    Bei allen Haushalten ausschließlich mit einem digitalen Wasserzähler entfällt die Meldepflicht.

    Die digitalen Zähler werden von dem Wasserwerk Lorch automatisch zum 31.12.2025 erfasst. Hierzu erfolgt die automatische Ablesung innerhalb der ersten Woche im Jahr 2026.

    Für alle Grundstücks- und Hauseigentümer mit einem analogen Zähler besteht die Meldepflicht weiterhin.

    Der Zählerstand des Haupt- und ggf. Gartenwasserzählers kann über den Link "Ablesen der Wasseruhren" online übermittelt werden. Hierfür werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der Zählerstand benötigt. Sollte die digitale Übermittlung nicht möglich sein, kann auch die der Mitteilung beigefügte Antwortkarte genutzt werden. Um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten, muss die Antwortkarte der Stadt Lorch bis zum 15.12.2025 vorliegen. 

    Nach den oben genannten Fristen eingehende Zählerstandmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zählerstand wird dann geschätzt.


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