Ortsgerichte

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

    Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.

    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

    • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    • Sicherung von Nachlässen;
    • Aufstellung von Nachlassinventaren;
    • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
    • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Lorch

    Ortsgericht Lorch I (Lorch, Lorchhausen Ranselberg):

    Ortsgerichtsvorsteher 

    Herr Hubert Meckel, Mail: ortsgericht@lorch-rhein.de

    Sprechstunde donnerstags 17.00 – 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Lorch, Markt 5, Museumsanbau

    Tel. 06726 / 1826

    Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher Herr Hans-Jürgen Schwab

    Ortsgerichtsschöffen: Herr Bernhard Hanß, Herr Roland Hampl, Herr Stefan Magerl


    Ortsgericht Lorch II (Ransel, Wollmerschied, Espenschied) :

    Ortsgerichtsvorsteher 

    Herr Tobias Befard, Mail: ortsgericht.2@lorch-rhein.de, Tel. 06775 / 960930

    Stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher Herr Ulrich Arend

    Ortsgerichtsschöffen: Herr Franz Magerl jun., Herr Franz Vohs

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

  • Bemerkungen


An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte über Anschriften und Dienstzeiten des zuständigen Ortsgerichts erteilen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder die Amtsgerichte.

Zuständige Abteilungen