Melderegisterauskunft Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
  • Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

  • Zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Lorch

    Spezielle Hinweise für Stadt Lorch

    Aktuell werden 10,-- € gemäß Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben. 

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.


An wen muss ich mich wenden?

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende