- Rathaus & Bürger
- Tourismus & Kultur & Freizeit
- Leben & Wohnen
Abfall: Sperrmüll
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt LorchDie Anmeldung von Sperrmüll erfolgt
- online über die Firma Knettenbrech & Gurdulic unter: www.sperrabfall.de oder
- telefonisch über Tel.: 0611-696-483 von Mo.-Fr. von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.