- Rathaus & Bürger
- Tourismus & Kultur & Freizeit
- Leben & Wohnen
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt LorchWas sollte ich noch wissen?
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.