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Parkausweis für Bewohner der umliegenden Gemeinden
Leistungsbeschreibung
Für die bewirtschafteten Parkflächen der in § 1 Abs. 2 genannten Parkflächen können beim Ordnungsamt der Stadt Lorch am Rhein Parkausweise beantragt werden. Die zur Verfügung stehenden Flächen in den Bereichen sind gekennzeichnet.
Parkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jeder Antragsteller erhält nur einen Parkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen 180,-- € / Jahr.
Die Gebühren für Umtausch oder Ersatzausstellung betragen 10,-- €.
Was sollte ich noch wissen?
Benachrichtigung über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß §55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Firmenwagenbestätigung für den Antrag Parkausweis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Nutzungsbestätigung für den Antrag Parkausweis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)