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Briefwahl zur Kommunalwahl 2026 in Lorch
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lorch können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.
📬 Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung wird spätestens bis 22. Februar 2026, per Post zugestellt.
Auf der Rückseite ist ein Formular zur Beantragung der Briefwahl abgedruckt.
📝 Beantragung der Briefwahlunterlagen
Schriftlich (formlos)
Eine Beantragung ist z. B. per
- Brief
- E-Mail: ordnungsamt@lorch-rhein.de
- Fax: +49 6726 18-44
möglich.
Bitte geben Sie dabei unbedingt an:
- Familienname; Vorname; Geburtsdatum; Wohnanschrift
Persönlich im Wahlamt
Die Briefwahlunterlagen können auch direkt beim Wahlamt der Stadt Lorch beantragt werden.
🪪 Bitte mitbringen:
- Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis
🗳️ Vor Ort besteht die Möglichkeit, die Stimme(n) sofort abzugeben.
Wahlkabine und Wahlurne stehen bereit.
💻 Online-Beantragung
Die Briefwahl kann einfach und bequem über die Homepage der Stadt Lorch beantragt werden:
⏰ Online-Beantragung möglich bis Dienstag, 10. März 2026, 23:59 Uhr
ℹ️ Wichtiger Hinweis:
Wenn die Briefwahl online beantragt wird, ist keine zusätzliche Antragstellung mit der Wahlbenachrichtigung erforderlich.
👉 Die Beantragung erfolgt entweder online oder schriftlich/persönlich – nicht beides.
❗ Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
🤝 Briefwahl für andere Personen
Die Abholung von Briefwahlunterlagen für Dritte ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig.
- Eine bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
- Eine entsprechende Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
⏰ Beantragungsfristen
- Reguläre Frist:
Freitag, 13. März 2026, 13:00 Uhr - Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung:
Verlängerung bis Sonntag, 15. März 2026, 15:00 Uhr
📄 Musterstimmzettel
Amtliche Musterstimmzettel liegen im Eingangsbereich des Rathauses Lorch aus:
📍 Markt 5, 65391 Lorch
Zusätzlich sind sie auf der Homepage der Stadt Lorch einsehbar:
ℹ️ Hinweise:
- Eine Verteilung an alle Haushalte erfolgt nicht mehr.
- Musterstimmzettel dienen ausschließlich der Information und dürfen nicht in die Wahlurne oder den Wahlbrief eingelegt werden.
