Geflügelpest im Rheingau-Taunus-Kreis nachgewiesen - Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen tritt in Kraft

Dies ist eine Meldung des Rheingau-Taunus-Kreises

Geflügelpest im Rheingau-Taunus-Kreis nachgewiesen: Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen tritt in Kraft

  • Geflügelpest-Verdachtsfälle bei tot aufgefundenen Wildvögeln vom FLI bestätigt
  • Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen
  • Es gilt Aufstallungspflicht, Vogelbörsen und Märkte untersagt, Biosicherheitsmaßnahmen werden verschärft

 

Im Rheingau-Taunus-Kreis wurde bei Wildvögeln das Virus der aviären Influenza vom Subtyp H5N1 (Geflügelpest) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat entsprechende Verdachtsfälle bestätigt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises eine Allgemeinverfügung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen erlassen, die ab sofort in Kraft tritt.

 

Diese Regelungen gelten für Geflügelhalter – sowohl professionelle als auch Hobbyhalter:

 

  • In bestimmten Gebieten entlang des Rheins (Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Eltville, Oestrich-Winkel, Lorch, Walluf und Kiedrich) gilt eine Aufstallungspflicht für Geflügel.

Das bedeutet: Hühner, Enten, Gänse & Co. dürfen dort nicht mehr im Freien laufen, sondern müssen in geschützten Ställen oder unter sicheren Abdeckungen gehalten werden.

 

  • Vogelbörsen und Märkte sind im gesamten Kreis verboten, es gibt ein Verbringungsverbot von Vögeln zwecks Teilnahme an Veranstaltungen

 

  • Auch der Handel mit Vögeln im Reisegewerbe ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.

 

  • Alle Geflügelhaltungen (inkl. Taubenhaltungen) müssen hohe Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um ein Einschleppen des Virus zu verhindern:
  • Kein Zutritt der Ställe für Unbefugte
  • Zutritt zu Ställen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung
  • Desinfektion von Schuhen, Geräten und Fahrzeugen
  • Futter und Wasser so sichern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln und Schadnagern möglich ist
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften

 

  • Anzeigepflicht nach § 26 Viehverkehrsverordnung:

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, muss dies dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises anzeigen. Das Formular zur Anmeldung einer Geflügelhaltung finden Sie auf der Webseite

www.rheingau-taunus.degefluegelpest/

 

Das Veterinäramt richtet den dringenden Appell an alle Geflügelhalterinnen und Halter, diese Anmeldung durchzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kreisverwaltung Hobbyhalter mit den geltenden Regeln, aber natürlich auch mit hilfreichen Tipps und Hinweisen, sowie den aktuellen Entwicklungen zeitnah versorgen kann. Die Eindämmung der Geflügelpest kann nur gemeinsam gelingen, daher bitten wir dringend um Unterstützung und die Wahrnehmung dieser Verantwortung für Tier und Mensch.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt zunächst für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, sofern keine neue Verfügung erlassen wird. Die vollständige Allgemeinverfügung sowie eine interaktive Karte mit den betroffenen Gebieten der Aufstallungspflicht finden Sie unter: www.rheingau-taunus.degefluegelpest/

Hintergrund und Entwicklung der Geflügelpest:

Seit Mitte Oktober wurden in Deutschland zahlreiche Fälle der Geflügelpest festgestellt. Auch in Hessen wurden inzwischen mehrere infizierte Wildvögel nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko einer weiteren Ausbreitung aktuell als hoch.

 

Eine Übertragung auf Menschen ist nach aktuellem Stand äußerst selten. Auch der Verzehr von Geflügel oder Eiern birgt keine Risiken. Eine Ansteckung würde intensiven, direkten Kontakt mit infizierten Vögeln erfordern, also ist eine Gefahr für die breite Öffentlichkeit nicht gegeben. Trotzdem gilt: Tote oder krank wirkende Vögel dürfen nicht angefasst werden. Bitte informieren sie über eventuelle Funde toter Wildvögel das Veterinäramt des RTK.