Bürgermeister legt Widerspruch gegen Beschluss der Stadtverordneten ein

Reßler pocht bei Festsetzung der Hebesätze auf das Gesetz

Post für den Lorcher Stadtverordnetenvorsteher Joachim Eckert (Liste Lorch), vom Bürgermeister persönlich.

Ivo Reßler (parteilos) widerspricht damit einem Beschluss des Stadtparlaments vom 22. Mai, weil er rechtswidrig sei. Die Stadtverordneten hatten die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer abgelehnt.
Reßler: „Nach Paragraph 93 der Hessischen Gemeindeordnung müssen die Steuern zwingend erhöht werden, wenn das finanzielle Aufkommen nicht reicht und keine Kosten mehr eingespart werden können.“

Erschwerend hinzu komme der Paragraph 92, wonach ein ausgeglichener Haushalt vorliegen muss.

Nach Reßlers Widerspruch müssen die Stadtverordneten nun erneut darüber beschließen. „Das Gesetz kann nicht aus Wahlkampfinteressen mir nichts, dir nichts übergangen werden“, so Ivo Reßler, „Die Schuldenspirale dreht sich sonst bereits  2025 unaufhaltsam weiter. Offenbar soll der Bürgermeister den Kopf dafür hinhalten.“

Der Bürgermeister hält insbesondere das Vorgehen des CDU-Fraktionsvorsitzenden und Kandidaten für das Bürgermeisteramt gerade den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber für unverantwortlich.