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Bundesweite Gebührenerhöhung für den Personalausweis ab dem 07.02.2026
📢 Bundesweite Gebührenerhöhung für den Personalausweis
Gemäß dem Rundschreiben VII6.20105/7#16 des Bundesministeriums des Innern wird die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises nach Beschluss des Bundesrates ab dem 07. Februar 2026 erhöht.
💡 Hintergrund:
Die Erhöhung erfolgt zur Deckung gestiegener Produktionskosten und unterstützt vor allem die Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie die Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Die Einführung neuer, noch sicherer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Formate haben den zusätzlichen Aufwand erforderlich gemacht.
👶 Erleichterungen für Kinder unter 10 Jahren:
Bei Antragstellenden unter zehn Jahren wird kein PIN- oder PUK-Brief ausgegeben, da die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises erst ab 16 Jahren aktiviert werden kann.
📌 Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Antragstellende ab 24 Jahren: 46,00 €
- Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 €
- Antragstellende unter 10 Jahren: kein PIN-/PUK-Brief