Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lorch am Rhein

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2025 (GVBl. I s. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. Nr. 24 vom 04.04.2025), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch am Rhein am 22. Mai 2025 folgende Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Lorch am Rhein

Artikel 1

§ 2 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse

wird wie folgt geändert:

(1) Die Ausschüsse Familie, Jugend, Kultur und Tourismus und der Ausschuss Buga, Bauen und Stadtentwicklung werden aufgelöst.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse einen Haupt- und Finanzausschuss und einen Ausschuss Soziales, Jugend, Kultur, Forst, Tourismus und Bauen.

(3) Der Haupt- und Finanzausschuss hat 5 Mitglieder. Der Ausschuss Soziales, Jugend, Kultur, Forst, Tourismus und Bauen hat 5 Mitglieder.

§ 4 Stadtverordnetenversammlung

wird wie folgt geändert:

(1) Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung wird auf 17 festgelegt.

(2) Die Stadtverordnetenversammlung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 3 festgesetzt.

Artikel 2 (Inkrafttreten)

Diese Dritte Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der Vollendung der Bekanntmachung in Kraft.

Lorch/Rhein, den 28. Mai 2025

DER MAGISTRAT DER

STADT LORCH/RHEIN

  • Ivo Reßler –

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk;

Die vorstehend ausgefertigte Änderungssatzung wurde am 4.6.2025 öffentlich bekannt gemacht.