Friedhof Lorch - Ablauf eines Grabnutzungsrechts Grabstätte I / 291 - Ruhestätte Philipp Sieberling

 

Bekanntmachung der Stadt Lorch/Rhein

Friedhof Lorch

Ablauf eines Grabnutzungsrechts

 

Auf dem Friedhof in Lorch ist das Nutzungsrecht an

Grabstätte I / 291

Ruhestätte Philipp Sieberling

abgelaufen.

 

Nutzungsberechtigte der Grabstelle konnten auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen bislang nicht ermittelt werden. Ebenso ließen sich bislang keine Personen in direkter verwandtschaftlicher Linie feststellen.

Nutzungsberechtigte, Angehörige oder Erben zu o. g. Grabstätte werden daher aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Lorch,

Tel. (06726) 1827 in Verbindung zu setzen.

Gemäß § 35 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Lorch vom 25.06.2024 kann die Friedhofsverwaltung ansonsten nach Ablauf von 3 Monaten, also bis zum   08. Dezember 2025 über die Grabstelle verfügen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Gegen diese Bekanntmachung kann binnen eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch beim Magistrat der Stadt Lorch, Markt 5, 65391 Lorch eingelegt werden, schriftlich oder zur Niederschrift. Der Widerspruchsbegründung sind die entsprechenden Beweisstücke beizufügen.

Lorch, den 08.09.2025                                                       DER MAGISTRAT DER

                                                                                               STADT LORCH/RHEIN    

                                                                                                    (Ivo Reßler)

                                                                                                  Bürgermeister