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Friedhof Ransel - Ablauf eines Grabnutzungsrechts Grabstätte VI / 119 - Ruhestätte Klara Spreitzer geb. Küster
Bekanntmachung der Stadt Lorch/Rhein
Friedhof Ransel
Ablauf eines Grabnutzungsrechts
Auf dem Friedhof in Ransel ist das Nutzungsrecht an
Grabstätte VI / 119
Ruhestätte Klara Spreitzer geb. Küstner + 2000
abgelaufen.
Nutzungsberechtigte der Grabstelle, Erben oder direkte Verwandte ließen sich anhand der vorhandenen Unterlagen bisher nicht ermitteln.
Nutzungsberechtigte, Angehörige oder Erben zu o. g. Grabstätte werden daher aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Lorch, Tel. (06726) 1827 in Verbindung zu setzen.
Gemäß § 35 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Lorch vom 25.06.2024 kann die Friedhofsverwaltung ansonsten nach Ablauf von 3 Monaten, also bis zum 23.12.2025 über die Grabstelle verfügen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.
Gegen diese Bekanntmachung kann binnen eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch beim Magistrat der Stadt Lorch, Markt 5, 65391 Lorch eingelegt werden, schriftlich oder zur Niederschrift. Der Widerspruchsbegründung sind die entsprechenden Beweisstücke beizufügen.
Lorch, den 23.09.2025 DER MAGISTRAT DER
STADT LORCH/RHEIN
(Ivo Reßler)
Bürgermeister