Friedhof Wollmerschied- Ablauf eines Grabnutzungsrechts Grabstätte VII / 222 - Ruhestätte Kreitz, Fritz Theodor Helmut

 

Bekanntmachung der Stadt Lorch/Rhein

Friedhof Wollmerschied

Ablauf eines Grabnutzungsrechts

 Auf dem Friedhof in Wollmerschied ist das Nutzungsrecht an

Grabstätte VII / 222

Ruhestätte Kreitz, Fritz Theodor Helmut + 2005

abgelaufen.

Nutzungsberechtigte der Grabstelle, Erben oder direkte Verwandte ließen sich anhand der vorhandenen Unterlagen bisher nicht ermitteln.

Nutzungsberechtigte, Angehörige oder Erben zu o. g. Grabstätte werden daher aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Lorch, Tel. (06726) 1827 in Verbindung zu setzen.

Gemäß § 35 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Stadt Lorch vom 25.06.2024 kann die Friedhofsverwaltung ansonsten nach Ablauf von 3 Monaten, also bis zum          17.12.2025      über die Grabstelle verfügen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren.

Gegen diese Bekanntmachung kann binnen eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch beim Magistrat der Stadt Lorch, Markt 5, 65391 Lorch eingelegt werden, schriftlich oder zur Niederschrift. Der Widerspruchsbegründung sind die entsprechenden Beweisstücke beizufügen.


Lorch, den 17.09.2025                                                       DER MAGISTRAT DER

                                                                                               STADT LORCH/RHEIN    

                                                                                                    (Ivo Reßler)

                                                                                                  Bürgermeister