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Halbseitige Sperrung der Ortsstraße Rheingaustraße ab dem 15. September 2025
BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH / RHEIN
Halbseitige Sperrung der Ortsstraße Rheingaustraße ab dem 15. September 2025
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1StVO
Wegen des Ausbaus der Bushaltstelle In Wollmerschied Rheingaustraße 1-5 kommt es
ab Montag, den 15. September 2025 bis voraussichtlich Montag, den 6. Oktober 2025
zu eine halbseitige Sperrung mit Ampelreglung und einer Sperrung des Gehwegs.
Die Bushaltestelle wird an die K 629 verlegt.
Lorch, den 09. September 2025
Für die Richtigkeit: Der Bürgermeister als
(Andreas Bellarz) Straßenverkehrsbehörde
Örtl. Straßenverkehrsbehörde Gez. Ivo Reßler