- Rathaus & Bürger
- Tourismus & Kultur & Freizeit
- Leben & Wohnen
Genossenschaftsversammlung der
Jagdgenossenschaft Lorch 4 am 16.05.25
B E K A N N T M A C H U N G
Zu der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Lorch 4 wird hiermit für:
Freitag, den 16.05.2025 um 19:00 Uhr
in das
Weingut Graf von Kanitz, Rheinstraße 49, 65391 Lorch
eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Protokollgenehmigung der JGV vom 03.05.2024
2. Bericht und Kassenbericht
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahlen, Jagdvorstand, Ausschuss, Kassenprüfer
6. Anträge
7. Nutzung des Jagdreinertrages, Haushaltsplan
8. Verschiedenes
Teilnahmeberechtigt sind alle Jagdgenossen, d.h. Eigentümer von bejagbaren land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb des Jagdbezirks Lorch 4.
Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Jagdgenossen, seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten ersten Grades ausüben lassen. Jagdgenossen, auf deren Grundstücken die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, haben kein Stimmrecht.
Anträge, über die die Genossenschaftsversammlung entscheiden soll, können bis zum 12.05.2025 schriftlich an den Jagdvorstand gerichtet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung unbeschadet der Anzahl der erschienenen oder vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig ist.
Lorch, den 28.04.2025
Arne Pusinelli
Jagdvorstand