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Nachrücken als Stadtverordnete/r in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch am Rhein
Nachrücken als
Stadtverordnete/r in die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch
Herr Oliver Lübeck hat sein Mandat am 18.09.2025 als Stadtverordneter der Stadt Lorch niedergelegt.
Die Herren Michael Jung und Boris Kolpacki haben auf ihr Mandat als Stadtverordnete in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) stelle ich fest, dass auf der Liste der CDU kein/e geführte/r Bewerber:in mehr zur Verfügung steht und somit auch keine Person in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch nachrückt.
Weiterhin stelle ich fest, dass der Sitz leerbleibt und sich die Anzahl der Sitze in der Stadtverordnetenversammlung von 17 auf 16 verringert.
Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter erheben.
Lorch/Rhein, den 23.10.2025
- Ivo Reßler -
Bürgermeister