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Simon Nies ist Nachrücker für Torsten Lukas in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch am Rhein
Nachrücken als
Stadtverordnete/r in die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch
Herr Torsten Lukas hat auf sein Mandat als Stadtverordneter der Stadt Lorch verzichtet.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2015 (GVBl. I S. 197), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) stelle ich fest, dass auf der Liste der CDU Herr Simon Nies in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch nachrückt.
Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte / jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter erheben.
Lorch/Rhein, den 01. April 2026
DER BES. STELLV: GEMEINDEWAHLLEITER
- Sören Kurth -