Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Einbeziehungssatzung Bornrech


Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lorch

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch hat in der Sitzung am 02.04.2025 die Einbeziehungssatzung Bornrech beschlossen.

Die öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung Bornrech gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 22.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025 im Rathaus der Stadt Lorch, Markt 5 im Bürgerbüro EG erfolgen.

In diesem Zeitraum können die Planunterlagen in Papierform nach Terminabsprache beim Magistrat der Stadt Lorch, Markt 5, im Bürgerbüro, EG (Ansprechpartnerin Frau Bahles, Tel.: 06726 180) während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses (Montag 08.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Wir bitten Sie um Prüfung der Planunterlagen auf mögliche Betroffenheit der von Ihnen wahrzunehmenden Belange und um Ihre Stellungnahme nach § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich bis zum 26.05.2025. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme vor, gehen wir davon aus, dass keine von Ihnen zu vertretenden Belange berührt werden.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an folgende Adresse:

Magistrat der Stadt Lorch

Markt 5

65391 Lorch

Lorch, 07.04.2025

Dr. Alexandra Wagler

Leiterin Bau- und Ordnungsamt


Entwurf Satzung Bornrech