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Sperrung der Ortsstraße Oberweg in Lorch ab dem 10. November 2025
BEKANNTMACHUNG DER STADT LORCH (RHEIN)
Sperrung der Ortsstraße Oberweg in Lorch ab dem 10. November 2025
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1StVO
Wegen der Sanierung des Geländers wird die Ortsstraße Oberweg, in Lorch zwischen Haus Nr. 3 und 2 A
von Montag, den 10. November 2025 bis Freitag 14. November 2025 täglich von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Anlieger Frei bis Baustelle.
Lorch, den 29. Oktober 2025
Der Bürgermeister als Für die Richtigkeit:
Straßenverkehrsbehörde (Andreas Bellarz)
Gez. Ivo Reßler Örtl. Straßenverkehrsbehörde