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Gehwegschäden
Leistungsbeschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Dr. iur. Alexandra Wagler, LL.M.Amtsleiterin