Sperrung von Grillplätzen - Waldbrandgefahr

Anordnung gem. § 8 Abs. 2 HWaldG

Aufgrund der weiterhin anhaltenden Witterung mit landesweit ausbleibenden bzw. unzureichenden Niederschlägen in Verbindung mit hohen Temperaturen hat das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat bis auf Weiteres die Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr) des Alarmstufen-Planes für alle Landesteile Hessens ausgerufen. Eine nachhaltige Entspannung der Walbrandgefahr ist vorerst nicht in Sicht.

In der Folge darf daher im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Rüdesheim bis auf Weiteres (Aufhebung der Alarmstufe A durch das HMLU) im Wald und im Abstand von 100 Metern vom Waldrand kein Feuer angezündet oder unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden.

Diese Untersagung gilt auch für das Anzünden und Unterhalten von Feuern in einer Anlage, die behördlich, insbesondere bau- oder gewerberechtlich, genehmigt wurde, insb. öffentliche Grillstellen im Wald oder in Entfernung von weniger als 100 Metern zum Waldrand.

Aus diesem Grund bitten wir auch erneut darum, derzeit von jeglichen Verbrennungen dringend abzusehen! Zum Schutz der Allgemeinheit bitten wir Sie eindringlich, Ihre geplanten Verbrennungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder stattdessen alternative Entsorgungswege zu nutzen.

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