Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Ranselberg 1. Änderung


Bebauungsplan Ranselberg 1. Änderung

Präambel

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Lorch am Rhein über die 1. Änderung des Bebauungsplans "Ranselberg" im Flur 26 - Flurstück 22/20, Gemarkung Lorch bestehend  aus

Planzeichnung Teil  A

Textliche Festsetzungen Teil B

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. l Nr. 394).

Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. Nr. 176).

Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. l Nr. 189)

Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2025 (GVBl. 2025 Nr. 66)

Hessische Gemeindeordnung (HGO) vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert am 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)

A. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Allgemeines Wohngebiet (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)

2. Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Auf dem Flurstück 22/20 gilt eine maximale Geschossigkeit von drei Vollgeschossen.

Die Bebauung ist mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 einzuhalten.

Das Höchstmaß regelt sich auf Grund der Einhaltung der Abstandsflächen.

Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb des Baufensters zulässig.

3. Bauweise § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Geschlossene Bauweise mit nicht mehr als 6 Wohneinheiten.

4. Grünordnung § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB

Die Grünfläche ist als privates Gartengrundstück anzulegen und zu unterhalten.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

5. Entwässerung

Anschlüsse für Schmutz- und Niederschlagswasser sind auf dem beplanten Gebiet vorhanden.

Regen-/ Oberflächenwasser

Gemäß dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan „Ranselberg“ – Textliche Festsetzungen, Punkt 9 sind bei Neubauten/ grundlegender Sanierung Zisternen in einer Größenordnung von 25l/m² projizierter Dachfläche vorzusehen.

B. Sonstige Festsetzungen

1. Dachform und Neigung

Für das beplante Gebiet sind Pult- oder Satteldächer mit 15° bis 35° zulässig, wenn die Firsthöhe unter 4,20 m ob OK RFB des obersten Vollgeschosses liegt.

Solar- oder Photovoltaikanlagen bis zu 70% der Dachfläche sind zulässig.

Ebenso ist die Verwendung von Zisternenwasser als Brauchwasser (Brauchwasserkreislauf im Haushalt) zulässig.

2. Garageneinfahrten und Zuwege wind mit offenen Stoßfugen und damit regenwasserdurchlässig herzustellen.

VERFAHRENSVERMERKE

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch am Rhein hat in seiner Sitzung am 17.09.2024         die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Ranselberg" beschlossen. Es wurde das Verfahren gemäß §2 (1) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13 BauGB angewandt.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES AUFSTELLUNGSBESCHLUSSES

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs.1 BauGB erfolgte am      24.10.2024.

Ebenso die Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.

AUSLEGUNG DES PLANENTWURFES NACH §3 ABS.2 BauGB

Die gemäß §3 Abs.2 BauGB vorgesehene Unterrichtung der Öffentlichkeit in Verbindung mit §13 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung in der Zeit vom 20.10.2025    bis einschließlich 21.11.2025            .

BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN

TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE NACH §4 ABS.2 BauGB

Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß §4 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §13 BauGB mit Schreiben vom 20.10.2025    eingeleitet mit Fristsetzung zum 21.11.2025            .

SATZUNGSBESCHLUSS DES BEBAUUNGSPLANES

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß §91 HBO und §7 HGO die auf Landesrecht beruhenden örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans in seiner Sitzung am 26.02.2026   als Satzung beschlossen.

Aufgrund des §1 Abs.1 BauGB hat die Stadtverordnetenversammlung nach vorangegangener Prüfung der Stellungnahmen und Abwägung den Bebauungsplan mit Übernahme der auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen in seiner Sitzung am 26.02.2026           als Satzung beschlossen.

Lorch am Rhein, 12.03.2026

gezeichnet Oliver Lübeck

Bürgermeister

AUSFERTIGUNG

Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, bauplanungs- rechtlichen Festsetzungen, bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung stimmt in allen Bestandteilen mit dem Willen der Stadtverordnetenversammlung überein. Das für eine Satzung vorgeschriebene gesetzliche Verfahren wurde eingehalten. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Er tritt am Tage seiner Bekanntmachung in Kraft.

Lorch am Rhein, 12.03.2026

gezeichnet Oliver Lübeck

Bürgermeister