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Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Ranselberg 1. Änderung
Bebauungsplan Ranselberg 1. Änderung
Präambel
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Lorch am Rhein über die 1. Änderung des Bebauungsplans "Ranselberg" im Flur 26 - Flurstück 22/20, Gemarkung Lorch bestehend aus
Planzeichnung Teil A
Textliche Festsetzungen Teil B
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. l Nr. 394).
Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. Nr. 176).
Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. l Nr. 189)
Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Oktober 2025 (GVBl. 2025 Nr. 66)
Hessische Gemeindeordnung (HGO) vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert am 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
A. Planungsrechtliche Festsetzungen
1. Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Allgemeines Wohngebiet (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)
2. Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Auf dem Flurstück 22/20 gilt eine maximale Geschossigkeit von drei Vollgeschossen.
Die Bebauung ist mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,2 einzuhalten.
Das Höchstmaß regelt sich auf Grund der Einhaltung der Abstandsflächen.
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb des Baufensters zulässig.
3. Bauweise § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Geschlossene Bauweise mit nicht mehr als 6 Wohneinheiten.
4. Grünordnung § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Die Grünfläche ist als privates Gartengrundstück anzulegen und zu unterhalten.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
5. Entwässerung
Anschlüsse für Schmutz- und Niederschlagswasser sind auf dem beplanten Gebiet vorhanden.
Regen-/ Oberflächenwasser
Gemäß dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan „Ranselberg“ – Textliche Festsetzungen, Punkt 9 sind bei Neubauten/ grundlegender Sanierung Zisternen in einer Größenordnung von 25l/m² projizierter Dachfläche vorzusehen.
B. Sonstige Festsetzungen
1. Dachform und Neigung
Für das beplante Gebiet sind Pult- oder Satteldächer mit 15° bis 35° zulässig, wenn die Firsthöhe unter 4,20 m ob OK RFB des obersten Vollgeschosses liegt.
Solar- oder Photovoltaikanlagen bis zu 70% der Dachfläche sind zulässig.
Ebenso ist die Verwendung von Zisternenwasser als Brauchwasser (Brauchwasserkreislauf im Haushalt) zulässig.
2. Garageneinfahrten und Zuwege wind mit offenen Stoßfugen und damit regenwasserdurchlässig herzustellen.
VERFAHRENSVERMERKE
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch am Rhein hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Ranselberg" beschlossen. Es wurde das Verfahren gemäß §2 (1) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13 BauGB angewandt.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES AUFSTELLUNGSBESCHLUSSES
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß §2 Abs.1 BauGB erfolgte am 24.10.2024.
Ebenso die Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung.
AUSLEGUNG DES PLANENTWURFES NACH §3 ABS.2 BauGB
Die gemäß §3 Abs.2 BauGB vorgesehene Unterrichtung der Öffentlichkeit in Verbindung mit §13 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025 .
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN
TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE NACH §4 ABS.2 BauGB
Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß §4 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §13 BauGB mit Schreiben vom 20.10.2025 eingeleitet mit Fristsetzung zum 21.11.2025 .
SATZUNGSBESCHLUSS DES BEBAUUNGSPLANES
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß §91 HBO und §7 HGO die auf Landesrecht beruhenden örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans in seiner Sitzung am 26.02.2026 als Satzung beschlossen.
Aufgrund des §1 Abs.1 BauGB hat die Stadtverordnetenversammlung nach vorangegangener Prüfung der Stellungnahmen und Abwägung den Bebauungsplan mit Übernahme der auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen in seiner Sitzung am 26.02.2026 als Satzung beschlossen.
Lorch am Rhein, 12.03.2026
gezeichnet Oliver Lübeck
Bürgermeister
AUSFERTIGUNG
Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, bauplanungs- rechtlichen Festsetzungen, bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und Begründung stimmt in allen Bestandteilen mit dem Willen der Stadtverordnetenversammlung überein. Das für eine Satzung vorgeschriebene gesetzliche Verfahren wurde eingehalten. Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt. Er tritt am Tage seiner Bekanntmachung in Kraft.
Lorch am Rhein, 12.03.2026
gezeichnet Oliver Lübeck
Bürgermeister