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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft
Die nachfolgende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht und bekanntgemacht
Bekanntmachung der Stadt Lorch
Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorch am Rhein in ihrer Sitzung am 18.06.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans „Teilflächennutzungsplan Windenergieanlagen Ranselberg und Weiselberg“ beschlossen hat.
Ziel der FNP-Änderung
Gegenstand des Planaufstellungsverfahrens ist die Erstellung eines lokalen Standortkonzepts für das Gebiet der Stadt in dem genannten Ortsteil, mit dem der Windenergienutzung im Rahmen des Klimawandels und der Energiewende weiterer substantieller Raum gegeben werden soll, die zugelassenen Standorte für Windenergieanlagen im Interesse der schonenden Bodennutzung sachgerecht gesteuert werden und alle beeinträchtigten öffentlichen und privaten Belange, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes und gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse, gerecht gegeneinander abgewogen werden.
Der Geltungsbereich der Teilflächennutzungsplanänderung erstreckt sich über die folgenden Grundstücke der Stadt Lorch am Rhein (Gemarkung – Flur – Flurstück):
Lorchhausen 1 3/3
Lorchhausen 1 4
Lorchhausen 1 29/13
Lorchhausen 1 43/5
Lorchhausen 1 45/6
Lorchhausen 1 49/16
Lorchhausen 7 107/78
Lorchhausen 7 81
Lorchhausen 7 82
Lorch 1 95
Lorch 1 109/4
Lorch 12 103
Lorch 12 104
Lorch 24 1/1
Lorch 24 2
Lorch 24 3
Lorch 24 4/2
Lorch 24 16/1
Der geplante Änderungsbereich ist der anliegenden Abbildung zu entnehmen:
