Hundehinterlassenschaften

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes nochmals aufmerksam machen:

Die Kollegen des Bauhofs mussten bei den nun wieder verstärkt erfolgenden Mäharbeiten fest­stellen, dass leider von einer Anzahl von Hundehaltern und Gassigehern die Hinterlassenschaften nicht wie vorgeschrieben aufgesammelt und entsorgt, sondern einfach liegengelassen werden.

Entsprechend unappetitlich und auch gesundheitsgefährdend ist daher die Arbeit in den Grün­anlagen der Stadt. Der Hundekot wird nicht nur auf dem Arbeitsgerät und der Kleidung verteilt, sondern gelangt auch in die Gesichter der Mitarbeiter – trotz persönlicher Schutzausrüstung, die beim Mähen getragen wird. Dies ist ein untragbarer Zustand für alle und kann so nicht weiter hingenommen werden.

Zudem haben wir festgestellt, dass vermehrt auch Hundekot auf Friedhöfen und Spielplätzen zu finden ist.

Wir weisen daher darauf hin, dass

  • auf Spielplätzen und Friedhöfen keine Hunde zugelassen sind
  • Hundekot vom Halter oder Gassigeher unmittelbar aufzunehmen und ordnungsgemäß über ein Abfallgefäß zu entsorgen ist
  • Hundehalter und Gassigeher jeweils Hundekotbeutel mitzuführen haben, um die Hinterlassenschaften unmittelbar aufnehmen und entsorgen zu können

 

Die von der Stadt Lorch bereitgestellten Hundebeutelspender sind lediglich ein Entgegenkommen. 

Es besteht von Seiten der Stadt keine Verpflichtung, diese aufzustellen und/ oder aufzufüllen. Auch Abfallgefäße sind in den neuralgischen Bereichen in ausreichender Zahl aufgestellt, so dass auf jeglichem Weg ein Abfallgefäß ohne Umstände erreicht und der Hundekotbeutel ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Durch die Bereitstellung von Hundekotbeuteln, das Aufstellen und die Leerung der Abfallgefäße entstehen der Stadt jedes Jahr Kosten, die durch die Hundesteuer in keiner Weise ausgeglichen werden.

Wir weisen darauf hin, dass es in der nächsten Zeit verstärkt zu Kontrollen der Aufnahme des Hundekots beim Gassigehen und zu Kontrollen der Mitführung eigener Hundekotbeutel geben wird. Entsprechend werden bei Missachtung die gesetzlich vorgesehenen Bußgelder verhängt werden.

Im Interesse aller – Hundebesitzer, Gassigeher, Bauhofmitarbeiter, aber auch spielender Kinder auf den Grünflächen – bitten wir um Beachtung und Rücksichtnahme.

65391 Lorch, 11. Mai 2026

Magistrat der Stadt Lorch

Oliver Lübeck

Bürgermeister