Sperrung der Bahnübergänge Lorcher Straße und Oberflecken in Lorchhausen vom 17.05.2024   18:00 Uhr bis 21.05.2024   19:00 Uhr


ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1StVO

 

Wegen  Arbeiten am Gleisbett werden die Bahnübergänge

 

Ø BÜ 110 Lorcher Str. vom 17.05. 18.00 Uhr bis 18.05. 08.00 Uhr

Ø BÜ 111 Oberflecken vom 17.05. 18.00 Uhr bis 21.05. 19.00 Uhr

 

für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Umleitung erfolgt über die B 42, Jahnstraße und Am Rebenhang.

 

Lorch, den 6. Mai 2024

Der Bürgermeister als

Straßenverkehrsbehörde

    Gez. Ivo Reßler

 

     Für die Richtigkeit:

    (Andreas Bellarz)

Örtl. Straßenverkehrsbehörde