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Sperrung der Bahnübergänge Lorcher Straße und Oberflecken in Lorchhausen vom 17.05.2024 18:00 Uhr bis 21.05.2024 19:00 Uhr
ANORDNUNG EINER VERKEHRSBESCHRÄNKUNG zur Durchführung von Maßnahmen im Straßenraum gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1StVO
Wegen Arbeiten am Gleisbett werden die Bahnübergänge
Ø BÜ 110 Lorcher Str. vom 17.05. 18.00 Uhr bis 18.05. 08.00 Uhr
Ø BÜ 111 Oberflecken vom 17.05. 18.00 Uhr bis 21.05. 19.00 Uhr
für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die B 42, Jahnstraße und Am Rebenhang.
Lorch, den 6. Mai 2024
Der Bürgermeister als
Straßenverkehrsbehörde
Gez. Ivo Reßler
Für die Richtigkeit:
(Andreas Bellarz)
Örtl. Straßenverkehrsbehörde