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Ausschreibung v. Ehrenämtern im Ortsgericht Lorch II
Bekanntmachung der Stadt Lorch am Rhein
Im Ortsgericht Lorch II (Ransel, Wollmerschied, Espenschied) sind zwei Ehrenämter zu besetzen:
Die/der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher/in
Ein/eine Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsschöffe.
Die Ortsgerichte in Hessen sind z.B. dafür zuständig, Unterschriften öffentlich zu beglaubigen, den Wert von Grundstücken und Gebäuden zu schätzen und Erbermittlungen und Nachlasssicherungen bei Sterbefällen durchzuführen. Das Amt hat somit eine große Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger.
Bewerberinnen oder Bewerber müssen im Bezirk des Ortsgerichts wohnhaft sein. Die Bestellung zum Ortsgerichtsmitglied erfolgt für 10 Jahre. Ist die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits 65 Jahre alt, erfolgt die Bestellung für 5 Jahre.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde (dies erfolgt durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung) von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt.
Schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte an den
Magistrat der Stadt Lorch
z.H. Frau Häuser
Markt 5
65391 Lorch
oder per email an
stefanie.haeuser@lorch-rhein.de
Bitte legen Sie mit einem kurzen Anschreiben die Beweggründe für Ihre Bewerbung dar. Vielen Dank!
Möchten Sie weitere Informationen erhalten, wenden Sie sich bitte an Frau Häuser unter der Rufnummer 06726/18-28 oder der o.a. email-Adresse.