Ab 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

 

Neue Kinderreisepässe mit 1 Jahr Gültigkeit oder die Verlängerung eines noch gültigen Kinderreisepasses um 1 Jahr können noch bis zum Ende dieses Jahres beantragt werden. Die Gebühren betragen bei Neuantrag 13,00€ und bei Verlängerung 6,00€.

 

Eltern, die mit ihren Kindern zukünftig ins Ausland reisen möchten, benötigen für die Kleinen einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig.

Ab 01.01.2024 wird für Kinder nur noch ein Personalausweis für derzeit 22,80€ oder ein Reisepass für aktuell 37,50€ ausgestellt.

Diese Dokumente sind maximal sechs Jahre gültig. Allerdings auch nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht derart verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Ab Januar 2024 können also keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Bitte beachten Sie, dass ein Personalausweis oder Reisepass nicht, wie ein Kinderreisepass am gleichen Tag beantragt und ausgestellt werden kann. Die Ausstellungsfristen betragen für einen Personalausweis ca. 2 Wochen und für einen Reisepass ca. 6 Wochen.

Bitte prüfen Sie die Gültigkeitsdauer der Reisedokumente frühzeitig vor Reiseantritt!