Bekanntmachung

Niederlegung des Mandats als Mitglied des Ortsbeirats Ransel - kein Nachrücker


Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Lorch am Rhein

Niederlegung des Mandats

als Mitglied des Ortsbeirates

des Ortsbezirkes Ransel

Herr Carsten Gombert legt sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Ransel zum 31.03.2024 nieder.

Zwei Nachrücker aus der Ortsbeiratsliste Ransel haben das Mandat abgelehnt. Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), geändert durch Artikel 6 Zweites Verwaltungsverfahrensrechts-ÄndG. vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), stelle ich fest, dass auf der Liste der Ortsbeiratsliste Ransel kein geführter Bewerber mehr zur Verfügung steht und somit auch keine Person in den Ortsbeirat Ransel nachrückt.

Gegen die vorgenannte Feststellung kann jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte gemäß § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter erheben.

Lorch/Rhein, den 28.03.2024

Der Gemeindewahlleiter

- Reßler –